Diese Erklärung gilt einheitlich für jede angemeldete Person – unabhängig davon, ob sie ein bereitgestelltes Fahrzeug im Lead & Follow-Fahrbetrieb lenkt, mit dem eigenen Alfa Romeo fährt oder ausschließlich als Begleitperson mitfährt. Jede volljährige Person unterzeichnet eine eigene Erklärung. Für eine minderjährige Person ab 14 Jahren unterzeichnet die gesetzliche Vertretung im dafür vorgesehenen gemeinsamen Unterschriftsfeld.
Wen diese Erklärung schützt
„Geschützte Parteien" sind – jeweils einschließlich ihrer Organe, Beschäftigten, Instruktor:innen, Beauftragten, Erfüllungsgehilfen und sonstigen eingesetzten Dienstleister – (i) Stellantis und die konkret auftraggebende österreichische Stellantis-Konzerngesellschaft FCA Austria GmbH, (ii) die indeed! Kommunikation und Dienstleistungs GmbH als durchführende Agentur (iii) die ÖAMTC Fahrtechnik GmbH, (iv) die IGM Salzburgring, ZVR 597 921 287, als Betreiberin des Salzburgrings sowie (v) weitere in der Einladung oder vor Ort ausdrücklich genannte Mitveranstalter und Leistungspartner.
Erklärungen der teilnehmenden Person
Geltung der Erklärung. Die nachstehenden Erklärungen gelten für mich in meiner jeweiligen tatsächlichen Form der Teilnahme. Bestimmungen, die das Lenken eines Fahrzeugs betreffen, gelten nur, wenn ich selbst fahre. Wird diese Erklärung für eine minderjährige Person abgegeben, beziehen sich die teilnahmebezogenen Erklärungen auf diese Person; die gesetzliche Vertretung erteilt die erforderliche Zustimmung und übernimmt nur jene Pflichten, die ausdrücklich an sie gerichtet sind oder sie nach dem Gesetz treffen.
Freiwillige Teilnahme und Eigenverantwortung. Ich nehme freiwillig und auf eigene Verantwortung teil. Mir ist bekannt, dass Fahrübungen und das Mitfahren auf einer Rennstrecke trotz Sicherheitsmaßnahmen besondere, nicht vollständig vermeidbare Risiken mit sich bringen.
Risikohinweis. Zu den typischen Risiken zählen insbesondere hohe Geschwindigkeiten und Beschleunigungen, starkes Bremsen, Kurvenfahrt, Schleudern oder Kontrollverlust, Kollisionen mit Fahrzeugen oder Streckeneinrichtungen, Fahrfehler anderer Personen, wechselnde Witterung, eingeschränkte Sicht, Fahrbahnverschmutzung, technische Defekte sowie Rettungs- und Bergearbeiten. Daraus können Sachschäden sowie schwere oder tödliche Verletzungen entstehen. Dieser Risikohinweis ersetzt keine gesetzlichen Sorgfalts-, Verkehrs- oder Sicherungspflichten der geschützten Parteien.
Anweisungen und Sicherheitsausrüstung. Ich befolge ausnahmslos die Anweisungen des Streckenpersonals, der Instruktor:innen und der geschützten Parteien, insbesondere Flaggen-, Licht- und Funksignale. Sicherheitsgurt, Helm und sonstige vorgeschriebene Schutzausrüstung verwende ich ordnungsgemäß. Ich betrete die Strecke oder Sicherheitsbereiche nur nach ausdrücklicher Freigabe.
Verbindliches Fahrerbriefing. Vor jeder fahraktiven Teilnahme absolviere ich das vorgeschriebene Fahrer- und Sicherheitsbriefing. Ich bestätige, Gelegenheit für Fragen erhalten zu haben, und fahre erst nach ausdrücklicher Freigabe. Das Briefing, die Einweisungs- oder Sichtungsrunde und die Begleitung durch Instruktor:innen entbinden mich nicht von meiner eigenen Verantwortung, aufmerksam, vorausschauend und innerhalb meiner persönlichen Fähigkeiten zu fahren.
Teilnahmefähigkeit. Ich bin körperlich und geistig in der Lage, sicher teilzunehmen, und stehe nicht unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder die Reaktions- bzw. Teilnahmefähigkeit beeinträchtigenden Medikamenten. Gesundheitliche Einschränkungen, die für eine sichere Teilnahme erheblich sein können, teile ich vor Beginn vertraulich der medizinisch oder organisatorisch zuständigen Stelle mit. Im Zweifel unterlasse ich die Teilnahme.
Verbot gefährdenden Verhaltens. Ich unterlasse Rennen, Zeitmessfahrten, Überholmanöver, Drifts oder sonstige Fahrweisen, sofern diese nicht ausdrücklich Bestandteil des freigegebenen Programms sind. Mobiltelefone und andere ablenkende Geräte werden während der Fahrt nicht bedient. Rauchen und Vaping sind in den Fahrzeugen untersagt.
Ausschluss und Unterbrechung. Die geschützten Parteien dürfen meine Teilnahme bei Sicherheitsbedenken, Regelverstößen, mangelnder Eignung oder Nichtbefolgung von Anweisungen sofort unterbrechen oder beenden. Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
Zusätzliche Bestimmungen bei fahraktiver Teilnahme
Lenkberechtigung und Einweisung. Als Fahrer:in bin ich volljährig, besitze eine in Österreich gültige Lenkberechtigung der Klasse B und führe diese im Original oder in einer gesetzlich anerkannten digitalen Form mit. Ich nehme an der Fahrzeug- und Streckeneinweisung teil und fahre nur freigegebene Fahrzeuge, Streckenabschnitte und Sessions.
Fahrzeugkontrolle und Meldungen. Vor Fahrtbeginn mache ich mich mit den wesentlichen Bedienelementen vertraut. Erkennbare Schäden, Warnanzeigen oder Funktionsstörungen melde ich unverzüglich und setze die Fahrt nur nach Freigabe fort. Unfälle, Beinaheunfälle und sonstige Schäden melde ich sofort; ich wirke an einer sachlichen Dokumentation mit, ohne dadurch ein Schuldanerkenntnis abzugeben.
Öffentliche Straßen. Soweit Programmpunkte auf öffentlichen Straßen stattfinden, gelten die StVO, das KFG und alle sonstigen gesetzlichen Vorschriften uneingeschränkt. Verwaltungsstrafen und Folgen eigener Rechtsverstöße trage ich nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen selbst.
Besondere Bestimmungen für die beiden Fahrerlebnisse
Fahrerlebnis A – bereitgestelltes Alfa-Romeo-Fahrzeug im Follow-Fahrbetrieb. Ich fahre ausschließlich in der eingeteilten Gruppe hinter dem Voraus-/Lead-Fahrzeug und halte die vorgegebene Reihenfolge, den angeordneten Sicherheitsabstand sowie sämtliche Geschwindigkeits- und Funkanweisungen ein. Überholen, Zurückfallenlassen zur Schaffung eines Beschleunigungsabstands, bewusstes Aufschließen, Driften, Zeitnehmen oder eigenmächtiges Verlassen der Gruppe sind untersagt, sofern eine Instruktorin oder ein Instruktor nicht ausdrücklich etwas anderes anordnet.
Selbstbehalt bei Fahrerlebnis A. Für einen von mir schuldhaft verursachten Schaden am bereitgestellten Fahrzeug trage ich je Schadenereignis einen Selbstbehalt von mindestens EUR 600,00. Bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Missachtung wesentlicher Sicherheitsanweisungen, unbefugter Fahrzeugüberlassung oder einer von mir schuldhaft verursachten Leistungsfreiheit des Versicherers gelten die gesetzlichen Ersatz- und Regressbestimmungen. Nicht von mir verursachter technischer Defekt und gewöhnliche Abnützung lösen keinen Selbstbehalt aus.
Fahrerlebnis B – eigenes Alfa-Romeo-Fahrzeug. Ich nehme mit meinem eigenen Fahrzeug teil. Nach dem allgemeinen Fahrerbriefing absolviere ich die vorgeschriebene Einweisungs-/Sichtungsrunde mit bzw. unter Anleitung einer vom Veranstalter bestimmten erfahrenen Fahrerin, eines erfahrenen Fahrers oder einer Instruktorin bzw. eines Instruktors. Erst nach Freigabe darf ich selbstständig fahren. Auch danach bleiben sämtliche Flaggen-, Licht-, Funk- und Streckenanweisungen verbindlich; es handelt sich nicht um ein Rennen, eine Wettbewerbs- oder eine Zeitmessfahrt.
Technischer Zustand und Versicherung des eigenen Fahrzeugs. Ich bestätige, dass mein Fahrzeug verkehrs- und betriebssicher, ordnungsgemäß gewartet und für die vorgesehene Beanspruchung geeignet ist, insbesondere hinsichtlich Reifen, Bremsen, Flüssigkeiten, Rückhaltesystemen und Ladungssicherung. Ich bin Halter:in bzw. zur Verwendung berechtigt. Ich habe eigenverantwortlich geprüft, ob für die Fahrt auf einer abgesperrten Rennstrecke ausreichender Haftpflicht-, Kasko- und sonstiger Versicherungsschutz besteht; mir ist bekannt, dass übliche Versicherungsverträge Fahrten auf Rennstrecken oder Fahrveranstaltungen ausschließen können. Eine technische Sichtkontrolle oder Startfreigabe durch eine geschützte Partei ist keine Garantie für Mängelfreiheit und ersetzt meine Halter- und Fahrerpflichten nicht.
Schäden beim Fahrerlebnis B. Schäden an meinem eigenen Fahrzeug und dessen Folgekosten trage ich selbst, soweit nicht eine geschützte Partei nach den gesetzlichen Bestimmungen haftet. Verursache ich rechtswidrig und schuldhaft Schäden an der Rennstrecke, insbesondere an Leitplanken, Reifenstapeln, Boxen, Sicherheits- oder sonstigen Nebenanlagen, an anderen Fahrzeugen oder sonstigem Eigentum Dritter, hafte ich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Dies umfasst auch nachgewiesene notwendige und angemessene Berge-, Abschlepp-, Reinigungs-, Reparatur- und Wiederherstellungskosten, soweit diese auf das von mir verursachte Schadenereignis zurückzuführen sind.
Mitfahrer:innen und Minderjährige
Mitfahrer:innen. Als nicht fahraktive Begleitperson bin ich eigenständige teilnehmende Person. Ich bleibe angeschnallt, befolge alle Anweisungen, greife nicht in die Fahrzeugbedienung ein und verhalte mich so, dass die fahrende Person nicht abgelenkt wird. Volljährige Begleitpersonen unterzeichnen diese Erklärung selbst; für minderjährige Begleitpersonen unterzeichnet die gesetzliche Vertretung.
Mindestalter. Das Mitfahren auf der Rennstrecke ist erst ab Vollendung des 14. Lebensjahres zulässig. Minderjährige dürfen im Rahmen dieser Erklärung ausschließlich mitfahren und kein Fahrzeug lenken. Weitergehende Vorgaben des Salzburgrings, des Versicherers, des Fahrzeugherstellers oder der Instruktor:innen gehen vor.
Gesetzliche Vertretung. Für eine minderjährige mitfahrende Person erklärt die unten unterzeichnende gesetzliche Vertretung, zur Zustimmung zur Teilnahme berechtigt zu sein oder die Zustimmung aller weiteren obsorgeberechtigten Personen eingeholt zu haben. Sie bestätigt, die Risiken altersgerecht mit der minderjährigen Person besprochen zu haben. Ein Verzicht auf zwingende oder höchstpersönliche Ansprüche des minderjährigen Kindes ist damit nicht verbunden.
Aufsicht. Die gesetzliche Vertretung sorgt außerhalb der betreuten Fahr-Session für eine dem Alter angemessene Aufsicht und die Einhaltung der Veranstaltungs- und Streckenregeln. Eine Haftung besteht nur nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere bei schuldhafter Verletzung eigener Aufsichtspflichten; eine automatische Haftung „der Eltern für ihre Kinder" wird nicht vereinbart.
Haftung, Schadenersatz und Schadloshaltung
Haftung der geschützten Parteien. Für Personenschäden sowie für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden, gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen uneingeschränkt. Für sonstige Sach- und Vermögensschäden, die lediglich leicht fahrlässig verursacht werden, ist die Haftung der geschützten Parteien ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Zwingende Haftungstatbestände – insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz – bleiben unberührt.
Eigene Sachen. Für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung mitgebrachter Sachen wird bei leichter Fahrlässigkeit nicht gehaftet; die Haftung nach der vorstehenden Klausel bleibt im Übrigen unberührt. Wertgegenstände verbleiben in meiner eigenen Obhut.
Schad- und Klagloshaltung. Ich halte die geschützten Parteien im gesetzlich zulässigen Umfang hinsichtlich begründeter Ansprüche Dritter schad- und klaglos, soweit ich den zugrunde liegenden Schaden rechtswidrig und schuldhaft verursacht habe. Die Schadloshaltung umfasst nur notwendige und angemessene Kosten der Anspruchsabwehr und gilt nicht, soweit der Schaden von einer geschützten Partei selbst mitverursacht wurde. Vor Anerkennung oder Vergleich eines Anspruchs ist mir – soweit zumutbar – Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Schäden an Anlage und Dritteigentum. Für von mir schuldhaft verursachte Schäden an Rennstrecke, Leitplanken, Boxen, Nebenanlagen, Fahrzeugen, Ausrüstung oder sonstigem Eigentum Dritter hafte ich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Verursacher:innen und Zeug:innen unterstützen die sachliche Aufnahme des Unfallhergangs, ohne dadurch ein Schuldanerkenntnis abzugeben.
Absage, Änderung und Abbruch. Programm, Reihenfolge oder Fahrzeiten können aus Sicherheitsgründen, wegen Witterung, behördlicher Vorgaben, technischer Probleme oder höherer Gewalt geändert, unterbrochen oder beendet werden. Gesetzlich zwingende Erstattungs- oder Schadenersatzansprüche bleiben unberührt; für bloße leichte Fahrlässigkeit gilt die vorstehende Haftungsbeschränkung.
Strecken- und Verhaltensregeln
- Die jeweils aktuelle Betriebsordnung der IGM Salzburgring, die Veranstaltungsregeln und sämtliche Hinweistafeln gelten ergänzend. Bei Widersprüchen haben Sicherheitsanweisungen des Streckenpersonals Vorrang.
- Die vorgegebene Fahrtrichtung ist einzuhalten. Wenden, Rückwärtsfahren und Anhalten sind – außer auf Anweisung oder in einem Notfall – verboten. In einem Notfall ist das Fahrzeug möglichst sicher abzustellen und den Anweisungen zu folgen.
- Bei einem Unfall ist, soweit ohne Eigengefährdung möglich, die Unfallstelle zu sichern, Erste Hilfe zu leisten und unverzüglich das Streckenpersonal zu verständigen.
- Leitschienen, gesperrte Tore, Zäune, Boxengasse und sonstige gekennzeichnete Sperrbereiche dürfen nicht unbefugt betreten oder überstiegen werden. Minderjährige halten sich nur in ausdrücklich freigegebenen Bereichen auf.
- Verunreinigungen, insbesondere durch Öl, Kraftstoff oder Fahrzeugteile, sind sofort zu melden. Die Anlage ist sauber zu halten. Tiere sind in Fahr-, Boxen- und Sicherheitsbereichen nicht zulässig; im übrigen Ringareal gelten die Vorgaben des Betreibers.
- Das Auftreten von Wild, Personen oder Gegenständen auf der Strecke und Änderungen der Fahrbahnbeschaffenheit können trotz Sicherungsmaßnahmen nicht vollständig ausgeschlossen werden.
Datenschutz sowie Foto- und Videoaufnahmen
Sicherheits- und Ereignisdokumentation. Ich nehme zur Kenntnis, dass vorhandene Sicherheitskameras sowie anlassbezogene Foto-, Video- oder Telemetrieaufzeichnungen zur Gewährleistung der Sicherheit, zur Unfall- und Schadensaufklärung und zur Rechtsverteidigung nach Maßgabe der gesonderten Datenschutzinformation verarbeitet werden können. Die Datenschutzinformation nennt insbesondere Verantwortliche, Zwecke, Rechtsgrundlagen, Empfänger, Speicherdauer und Betroffenenrechte.
Foto- und Videoaufnahmen sowie Widerspruch bei der Akkreditierung. Im Rahmen der Veranstaltung werden Foto- und Videoaufnahmen zur redaktionellen Dokumentation sowie zur Bewerbung der Veranstaltung, der beteiligten Unternehmen und Marken in den in der vorab bereitgestellten Datenschutzinformation genannten Medien und Kanälen hergestellt und verarbeitet. Wünsche ich keine Foto- oder Videoaufnahmen von mir, kann ich dies bei der Akkreditierung vor Ort ausdrücklich bekannt geben. Diesem Wunsch wird durch geeignete organisatorische Maßnahmen Rechnung getragen; insbesondere werden von mir keine gezielten Aufnahmen hergestellt oder zur Veröffentlichung ausgewählt. Die Ablehnung von Foto- und Videoaufnahmen hat keine Auswirkung auf meine Teilnahme. Für eine minderjährige Person erklärt die gesetzliche Vertretung bei der Akkreditierung, wenn keine Aufnahmen der minderjährigen Person gewünscht werden. Sollte eine widersprechende Person dennoch unbeabsichtigt erkennbar aufgenommen worden sein, kann sie sich an die in der Datenschutzinformation genannte Kontaktstelle wenden, damit die Aufnahme im rechtlich und tatsächlich möglichen Umfang nicht verwendet beziehungsweise entfernt wird.
Schlussbestimmungen
Vorrang zwingenden Rechts und Teilunwirksamkeit. Zwingende gesetzliche Rechte werden durch diese Erklärung nicht eingeschränkt. Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung. Es gilt österreichisches Recht. Ein Gerichtsstand wird gegenüber Verbraucher:innen nicht abweichend von den zwingenden gesetzlichen Vorschriften vereinbart.
Bestätigung. Ich hatte vor der Unterzeichnung ausreichend Zeit, die gesamte Erklärung einschließlich der ergänzenden Unterlagen zu lesen und Fragen zu stellen. Ich habe den Inhalt verstanden, meine Angaben sind richtig, und ich habe eine Kopie bzw. digitale Abrufmöglichkeit erhalten. Mir ist bewusst, dass jede volljährige teilnehmende oder mitfahrende Person eine eigene Erklärung unterzeichnet und die gesetzliche Vertretung für jede minderjährige teilnehmende Person eine eigene Erklärung abgibt.